Streifeneder Unternehmensgruppe
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F. G. Streifeneder KG Rehatechnik
Moosfeldstraße 10
82275 Emmering
08141 625733-0
08141 625733-250
reha@streifeneder.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen der F. G. Streifeneder KG

§ 1 Geltung der Bedingungen / Begriffsbestimmungen

1. Die nachgenannten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) gelten für alle Vertragsbeziehungen – insbesondere für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote für Medizinprodukte und Zubehör, sowie für Sanitätshausartikel – der F. G. Streifeneder KG, nachfolgend auch Streifeneder genannt, es sei denn, Streifeneder ist vertraglich oder gesetzlich an abweichende Regelungen gebunden (hierzu siehe auch Punkt 10). Die vorliegenden AGBs gelten auch dann, wenn sich der Vertragspartner auf widersprechende und / oder ergänzende Bedingungen beruft und / oder Streifeneder ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Als Verbraucher werden in diesen Bedingungen Kunden bezeichnet, die, ohne eine juristische Person zu sein, den Vertrag nicht im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließen. Als Unternehmer werden in diesen Bedingungen Kunden bezeichnet, die bei Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Unternehmer sind insbesondere privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich organisierte juristische Personen jedweder Nationalität (insbesondere Sozialversicherungsträger, Kranken- und Pflegeversicherungen), die in Ausübung ihrer Tätigkeit Kosten der Gesundheitsversorgung für Patienten übernehmen oder verauslagen.
3. Bestellungen, Annahmeänderungen sowie sämtliche Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen betreffend die Ausführung der Bestellung.

§ 2 Vertragsabschluss

Alle Angebote (z.B. in Prospekten, Katalogen, Anzeigen, Internet etc. enthaltene Angebote) sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und vereinbart. Verträge können sowohl im Wege des Privatkaufs als auch im Wege der Rezeptabwicklung / Versorgung im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen und sonstigen Kostenträger geschlossen werden. Ein Vertrag kommt jedoch immer erst zustande, wenn Streifeneder den Auftrag bestätigt, spätestens jedoch mit Benachrichtigung des Kundes über die Abholbereitschaft bzw. Fertigstellung des Hilfsmittels.

§ 3 Lieferbedingungen

1. Leistungsort ist immer die entsprechende Filiale der F. G. Streifeneder KG, in der die Bestellung erfolgt ist.
2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt demnach eine Lieferung an die Filiale, in der der Kunde das Produkt bestellt hat. Hier liegt das bestellte Produkt sodann für den Kunde zur Abholung bereit.
3. Im Falle des Versandes erfolgt der Versand auf Rechnung und Gefahr des Kundes. Die Gefahr geht mangels anderslautender Vereinbarung auf den Kunde über, sobald Streifeneder die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder anderen Dritten übergeben hat.
4. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich schriftlich zugesagt wurde. Falls Streifeneder ein bestelltes Produkt selbst von einem Lieferanten bezieht und aus einem nicht von Streifeneder zu vertretenden Grund das bestellte Produkt von seinem Lieferanten nicht erhält, ist Streifeneder zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Streifeneder wird in diesen Fällen nach Möglichkeit Alternativprodukte vorschlagen.
5. Streifeneder ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
6. Bei bestimmten Produkten ist nach entsprechender Vereinbarung die Lieferung von Hilfsmitteln an den Wohnort des Kundes bzw. an die Einrichtung, in der dieser sich aufhält, möglich. Der Leistungsort ändert sich hierdurch nicht.

§ 4 Preise / Zahlungsbedingungen

1. Für die Berechnung sind die am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preise und Konditionen des Leistungserbringers maßgeblich.
2. Rechnungen sind sofort bei Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Streifeneder uneingeschränkt über den gesamten Betrag verfügen kann.
3. Bei Zahlungsverzug von Unternehmern ist Streifeneder berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszins 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Das Recht von Streifeneder, einen nachweislich höheren Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
4. Bei mehreren offenen Rechnungen werden eingehende Zahlungen zunächst für die ältesten offenen Forderungen verwendet.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1. Streifeneder behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Darüber hinaus behält sich Streifeneder das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen, die Streifeneder aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, erfüllt sind.
3. Übt Streifeneder im Rahmen des Eigentumsvorbehalts das Rücktrittsrecht aus, so bedarf dies keiner vorherigen Fristsetzung.
4. Veräußert der Kunde die von Streifeneder gelieferte Ware, so tritt er hiermit die daraus resultierenden Forderungen gegenüber seinem Abnehmer an den Leistungserbringer ab, bis dessen Forderung vollständig getilgt ist. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware solange berechtigt und ermächtigt, wie die Forderung aus der Weiterveräußerung auf den Leistungserbringer übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Auf Verlangen des Leistungserbringers ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung dem DrittKunde zur Zahlung an den Leistungserbringer bekanntzugeben.

§ 6 Gewährleistung

1. Ein Verbraucher hat bei Auftreten von Mängeln innerhalb der gesetzlichen Fristen das Recht auf Nachbesserung oder Nachlieferung, es sei denn, dass die gewählte Art der Nachbesserung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung steht es dem Verbraucher frei, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Gegenüber Unternehmern ist dieses Recht auf die Nachbesserung beschränkt.
2. Bei Instandsetzung setzt Streifeneder unter Beachtung gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben die Art der Mängelbeseitigung fest. Ausgetauschte Produkte oder Teile davon werden Eigentum von Streifeneder.
3. Der Gewährleistungszeitraum gegenüber einem Unternehmer wird auf 12 Monate verkürzt, wobei im Falle eines Regresses Streifeneder dem Unternehmer einen gleichwertigen Ausgleich für die verkürzte Gewährleistungsfrist gewährt.
4. Offensichtliche Mängel muss der Verbraucher innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt der Ware bei Streifeneder melden. Dahingegen sind Unternehmer verpflichtet, die erhaltene Ware unverzüglich zu untersuchen und falls erforderlich zu rügen. Erfolgt keine rechtzeitige Mängelanzeige, so sind die Gewährleistungsansprüche gegen Streifeneder ausgeschlossen.
5. Wird die Ware unsachgemäß oder übermäßig genutzt, werden Gebrauchs-, Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Produktherstellers und / oder von Streifeneder nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung und Haftung von Streifeneder für einen hieraus entstandenen Mangel / Schaden.
6. Eine Haftung für normale Abnutzung oder aber für Mängel, die an Produkten nach Überschreiten der gemäß Gebrauchsanweisung vorgegebenen Haltbarkeits- / Verwendungsdauer auftreten, ist ausgeschlossen.

§ 7 Umtausch / Rücknahme außerhalb der Gewährleistung

1. Sämtliche von Streifeneder gelieferten Produkte sind außerhalb des Gewährleistungsrechts von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart. Eine Rücksendung der Ware ist ausnahmsweise gestattet, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des Leistungserbringers vorliegt und die Rücksendung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware frachtfrei in der Originalverpackung, unbeschädigt und in hygienisch einwandfreien Zustand erfolgt.
2. Eine Rücknahme der Ware ist nur gegen eine entsprechende Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € möglich. Ist Streifeneder aus Kulanzgründen zur Rücknahme von Ware bereit, die sich nicht mehr in der Originalverpackung befindet oder die nicht unbeschädigt oder hygienisch einwandfrei ist, so wird einer ausnahmsweisen Rücknahme nur mit einer Bearbeitungsgebühr, die mindestens 10 % des Bruttowarenpreises beträgt, zugestimmt.
3. Ergibt eine Überprüfung der Warenrücksendung, dass die oben genannten Rücknahmebedingungen erfüllt sind, so erstellt der Leistungserbringer über den Rechnungsbetrag der Warenrücksendung abzüglich Bearbeitungsgebühr eine Gutschrift. Der Gutschriftsbetrag wird dem Kundenkonto gutgeschrieben und kann bei späteren Zahlungen vom Kunden in Abzug gebracht werden.
4. Ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht generell nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder deren Verfalldatum überschritten wurde, außerdem nicht für steril verpackte Waren und Hygieneartikel (insbesondere Artikel mit direktem Körperkontakt), die vom Kunden geöffnet wurden.

§ 8 Abtretungsverbot / Aufrechnungsverbot

1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine aus einem Rechtsgeschäft mit Streifeneder resultierenden Ansprüche abzutreten.
2. Der Kunde ist zur Aufrechnung des Kaufpreises nicht berechtigt, es sei denn, es handelt sich um eine unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf einredefreien Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Haftung

1. Streifeneder haftet für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet Streifeneder jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Streifeneder haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
3. Soweit die Haftung von Streifeneder ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Leistung zu Lasten der gesetzlichen Sozialversicherung sowie weiterer Kostenträger

1. Soweit für die zu bestellende Lieferung / Leistung die Leistungspflicht eines Kostenträgers (insbesondere der gesetzlichen Sozialversicherung) in Frage kommt, ist hierfür Voraussetzung, dass die Leistung (z. B. Hilfsmittel) ärztlich verordnet und entweder eine vertragliche oder gesetzliche Kostenübernahmepflicht besteht oder eine solche Pflicht durch den Kostenträger vor der Versorgung (d. h. der Abgabe des Hilfsmittels an den Patienten) genehmigt worden ist. In diesen Fällen reicht der Patient die ihm durch den Arzt ausgehändigte Verordnung bei Streifeneder ein. Streifeneder wird dann die notwendigen Schritte zur Kostenübernahme für die Versorgung durch den Kostenträger einleiten.
2. Für den Fall der Kostenübernahme übernimmt der Patient den gesetzlich vorgesehenen Kosteneigenanteil, soweit er von einer Zuzahlung nicht befreit worden ist. Hierzu ist die jeweils gültige Bestätigung der Befreiung bei Abgabe der Verordnung vorzulegen.
3. Hinzu kommt ggf. innerhalb der gesetzlichen Grenzen eine sog. wirtschaftliche Zuzahlung für Festbetrags-Hilfsmittel, die ebenfalls der Patient übernimmt.
4. Wird die Kostenübernahme durch den Kostenträger abgelehnt, setzen sich die Vertragsparteien hierüber unverzüglich in Kenntnis. Streifeneder ist in der Folgezeit nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn der Patient sowohl die Bestellung als auch die Kostenübernahme durch den Patienten ausdrücklich schriftlich bestätigt.
5. Etwaige Verzögerungen durch das Genehmigungsverfahren des Kostenträgers gehen nicht zu Lasten von Streifeneder. Der Patient wird darauf hingewiesen, dass Streifeneder vor einer Entscheidung durch den Kostenträger grundsätzlich nicht verpflichtet ist, mit einer Lieferung in Vorleistung zu treten.

§ 11 Datenschutz

1. Streifeneder beachtet die deutschen Datenschutzbestimmungen und geht mit den persönlichen Daten des Kunden vertraulich um. Ohne die ausdrückliche Zustimmung werden die Daten des Kunden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung verwendet und im Rahmen der Geschäftsbeziehung per EDV-Anlage gespeichert.
2. Eine Weitergabe der Daten an mit der Lieferung beauftragte Unternehmen erfolgt nur soweit die Auftrags- bzw. Zahlungsabwicklung dies erforderlich macht. Darüber hinaus werden die Daten streng vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht.

§ 12 Hinweise nach Batteriegesetz/ Altgeräteentsorgung

1.In unseren Lieferungen können Batterien und Akkus enthalten sein. Infolgedessen sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
a. Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Vielmehr sind Sie zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können daher verwertet werden. Nach Gebrauch können Sie die Batterien entweder an uns zurückgeben oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist auf für Endnutzer übliche Mengen, sowie auf solche Altbatterien beschränkt, die der Verkäufer als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.
b. Das Zeichen mit der „durchgekreuzten Mülltonne auf Rädern“ bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesem Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:
 

  Pb: Batterie enthält Blei > 0,004 Masseprozent
  Cd: Batterie enthält Cadmium > 0,002 Masseprozent
  Hg: Batterie enthält Quecksilber > 0,0005 Masseprozent

2. Hinweise zur Altgeräteentsorgung
Elektronik-Altgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden! Seit dem 24.03.2006 müssen - entsprechend der europäischen Gesetzgebung - elektronische Geräte einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Verbraucher können seit diesem Zeitpunkt ihre Elektro- und Elektronikaltgeräte bei den kommunalen Sammelstellen kostenlos abgeben. Dementsprechend werden seit dem 24.03.2006 sämtliche neuen Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, mit dem Zeichen der „durchgekreuzten Mülltonne auf Rädern“ gekennzeichnet.

§ 13 Alternative Streibeilegung gemäß Art.14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

Streifeneder beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

§ 14 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Streifeneder und Verbrauchern bzw. Unternehmern gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer oder um eine Person des öffentlichen Rechts, so ist Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung Emmering und ausschließlicher Gerichtsstand München. Dies gilt auch, wenn der Kunde eine Privatperson ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt ist.
3. Streifeneder ist jedoch berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.