Die Fußhebermuskulatur spielt eine wichtige Rolle beim sicheren Gehen. Eine Schwäche oder Lähmung in diesem Bereich schränkt Betroffene im Alltag stark ein.
Eine Fußheberschwäche (Peroneusparese) entsteht, wenn die Fußhebermuskulatur nicht oder nicht komplett aktiviert werden kann, weil eine Schädigung des Nervensystems vorliegt. Hier kann die funktionelle Elektrostimulation eine sinnvolle Unterstützung bieten und die Fußhebung während der Schwungphase übernehmen.
Doch nicht bei allen Formen der Fußheberschwäche ist die funktionelle Elektrostimulation (FES) anwendbar – es kommt auf die Ursache an. Wir beschäftigen uns bereits seit 2010 mit der funktionellen Elektrostimulation und können deshalb auf große Erfahrungswerte in allen Bereichen des Versorgungsablaufs zurückgreifen. Gerne beraten wir Sie persönlich und finden eine unterstützende Lösung für Ihre individuelle Situation – auch, falls die funktionelle Elektrostimulation für Sie nicht geeignet ist.
Verschiedene Erkrankungen, z. B. ein Schlaganfall, Multiple Sklerose oder ein Schädel-Hirn-Trauma können das zentrale Nervensystem schädigen. Die Folge ist, dass Menschen bestimmte Gliedmaßen (Hand, Fuß) nicht mehr oder nur noch teilweise bewegen können. Die Muskulatur ist dabei eigentlich noch voll funktionsfähig – sie erhält nur durch die geschädigten Nerven keine Informationen mehr.
An dieser Stelle setzt die funktionelle Elektrostimulation ein: Sie stimuliert mittels elektrischer Stromimpulse die noch intakten Nervenbahnen, die dann die Muskulatur aktivieren. Die Information über die erfolgte Bewegung wird an das Gehirn gemeldet. Auf diese Weise kann der Effekt der Neuroplastizität (Re-Learning) genutzt werden. Die benötigten Impulse werden individuell auf die Patient:innen abgestimmt.
Besonders bei Fußheberschwäche zeigt die FES sehr gute Erfolge. Die entsprechenden Fußhebersysteme sind alltagstaugliche Hilfsmittel, arbeiten kabellos und in Echtzeit.
Fußhebersysteme mit funktioneller Elektrostimulation ermöglichen Patient:innen deutlich mehr Freiheit und Mobilität. Zu den Vorteilen zählen:
Hilfsmittel aus dem Bereich der funktionellen Elektrostimulation sind verordnungsfähig; das heißt, Patient:innen können sich von ihren Ärzt:innen ein Rezept ausstellen lassen. Mit diesem Rezept erfolgt der Antrag auf Kostenübernahme bei der jeweiligen Krankenkasse. Die Übernahme der Kosten ist immer eine Einzelfallentscheidung und wird individuell geprüft. Für weitere Informationen können Sie gerne Kontakt mit dem Team von Streifeneder aufnehmen. Wir beantworten Ihnen alle Fragen rund um die Kostenübernahme und unterstützen aktiv bei der Antragstellung.
Die funktionelle Elektrostimulation kann eingesetzt werden, wenn eine Schädigung des zentralen Nervensystems vorliegt (z. B. MS, Schlaganfall).
Bei der funktionellen Elektrostimulation werden noch intakte Nervenbahnen mittels elektrischer Stromimpulse stimuliert. Diese leiten die Information an die Muskulatur weiter, so dass eine Bewegungsantwort erfolgt.
Moderne Fußhebersysteme mit FES arbeiten kabellos und in Echtzeit. Es handelt sich um sogenannte Oberflächenstimulation, also direkt über die Haut. Auch die Bedienung über eine App ist möglich.
Streifeneder arbeitet mit folgenden Systemen: L100 Go, L300 Go, L300 Go plus (Bioness) sowie mit Evomove (Evomotion).