Die Einschränkung ihrer Mobilität und das Bewältigen alltäglicher Dinge sind für alle Betroffenen eine neue und äußerst schwierige
Erfahrung – schnell stoßen sie an die Grenzen des Machbaren. Eine bestehende Fußheberschwäche beschränkt die Mobilität
erheblich; das Gehen ist mit großer Kraftanstrengung verbunden.
Der erste Schritt zu mehr Mobilität ist eine individuelle Beratung. Mit unseren kompetenten und qualifizierten Mitarbeitern stehen wir für eine Versorgung aus einer Hand. Durch unsere Spezialisierung in den einzelnen Fachbereichen erhalten Sie eine ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung. Denn nur wenn das Hilfsmittel auf Ihre persönlichen Anforderungen zugeschnitten ist, werden Sie Ihre bestmögliche Unabhängigkeit erreichen.
Nach individueller unverbindlicher Testung Ihrer persönlichen Voraussetzungen durch unsere Spezialisten, kann zum Beispiel ein Fusshebersystem ein professioneller Begleiter im Alltag werden. Durch unser vielfältiges Angebot an Hilfsmitteln können wir Ihnen einen Teil Ihrer Unabhängigkeit durch eine für Sie passende Lösung zurückgeben. Profitieren Sie von der Möglichkeit einer kompetenten Hilfsmittelversorgung aus einer Hand. Wir sind Ihnen behilflich, Sie so schnell und unkompliziert wie möglich zu versorgen.
Je nach Indikationen und individuellen körperlichen Voraussetzungen können Hilfsmittel zum Einsatz kommen, welche die Mobilität bei Fußheberschwäche erheblich steigern können.
Bei bestehender Fußheberschwäche oder einem Komplettausfall der Muskulatur ist eine fußhebende und sprunggelenksstabilisierende Orthese eine gute Versorgungsmöglichkeit. Eine genau auf Ihre Bedürfnisse angepasste Orthese kann das Gangbild sehr positiv beeinflussen.
Nach neusten Erkenntnissen der Biomechanik kann eine individuell angefertigte Fußheberorthese deutliche Linderung und erhöhte Stabilität hervorrufen. Die Voraussetzung des Patienten ist entscheidend über die mögliche Bauart der Orthesen für den alltäglichen Gebrauch:
Die Alltagtauglichkeit einer Unterschenkelorthese ist entscheidend von ihrer Konstruktion, Funktionalität und Passform abhängig, der Gebrauchsvorteil für den Anwender liegt in der Handhabung und im Gewicht.
Sind untere Extremitäten von einer Fußheberschwäche betroffen und das periphere Nervensystem geschädigt, zum Beispiel nach einem Bandscheibenvorfall, Polyneuropathie/Nervenschädigungen oder Operationsschäden wird eine konventionelle oder maßangefertigte Versorgung hilfreich sein. Unter konventionellen oder maßangefertigten Hilfsmittel versteht man Bandagen, dynamische Lagerungsorthesen oder auch Fußheberorthesen.
Durch die Weiterentwicklung im Bereich der funktionellen Elektrostimulation besteht heutzutage die Möglichkeit einer alltagstauglichen Versorgung. Es gibt mittlerweile Fußheber-Systeme, die kabellos und in Echtzeit arbeiten, und somit dem Betroffenen eine ganz neue Form der Versorgung ermöglichen. Man spricht bei den zum Einsatz kommenden Stimulationsform von sog. Oberflächenstimulation, also direkt über die Haut.
Durch die funktionelle Elektrostimulation können zwei Effekte erzielt werden:
Hier werden durch die funktionelle Elektrostimulation die noch intakten Nervenbahnen so stimuliert, dass sie die Informationen über die erfolgte Bewegung, der nicht willkürlich ansteuerbaren Muskulatur, an das Gehirn weiterleiten.
Auf diese Weise kann mittels Neuroplastizität (Re-Learning) eine benachbarte Hirnregion, die nicht vom Schlaganfall betroffenen ist, das Ansteuern der Muskulatur übernehmen. Außerdem kann die lokal hervorgerufene aktive Bewegung der Muskulatur durch die Stimulation zusätzlich die Körperwahrnehmung des Betroffenen positiv beeinflussen.
Bei dem zum Einsatz kommenden System ist eine Neutral-Null-Stellung im OSG (90° im oberen Sprunggelenk) eine wichtige Voraussetzung, um ein physiologisches Gangbild wieder zu erlernen.
Sind die oberen Extremitäten, wie Arm, Hand oder Schulter des Patienten von Einschränkungen betroffen, gibt es ebenfalls Möglichkeiten, durch funktionelle Elektrostimulation die Motorik und damit die allgemeine Mobilität zu steigern. Eine myoleketrische Handorthese bewährt sich, wenn absolute und relative Kontraindikationen ausgeschlossen werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, lässt sich mit konventionellen oder maßgefertigten Hilfsmitteln, z.B. einer dynamsichen Handlagerungsorthese versorgen.
Hat das zentrale Nervensystem bedingt z.B. durch Schlaganfall, Multiple Sklerose, Schädel-Hirn-Trauma, inkompletten Querschnitt oder Cerebralparese eine Schädigung erlitten, so lässt sich mit individuellem Test in Erfahrung bringen, ob eine Versorgung der Fußheberschwäche durch funktionelle Elektrostimulation (FES/ Neurostimulation) geeignet ist.
Dafür müssen zunächst Indikationen geklärt werden: Schwangerschaft, Tumorerkrankungen, Epilepsie oder elektrische Schrittmacher/Impulsgeber gelten als absolute Kontraindikationen und schließen die Behandlung durch funktionelle Elektrostimulation aus. Relative Kontraindikationen, wie Frakturen oder Gefäßentzündungen lassen eine Neurostimulation temporär nicht zu.
In diesen Fällen kann eine Versorgung mit konventionellen oder maßangefertigten Hilfsmittel helfen. Können absolute oder relative Kontraindikationen ausgeschlossen werden, ist eine Versorgung der Fußheberschwäche durch funktionelle Elektrostimulation, wie z.B. mit einem Fußhebersystem möglich.